Praxis für gesundes Leben

0228-28031108

FAQ

 

Kostenübernahme:

Die Osteopathie ist in der Regel keine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Haben Sie jedoch in ihrer Versicherung Heilpraktiker – Leistungen inkludiert oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker- Leistungen, ist eine entsprechende Heilpraktiker –
Abrechnung nach der GebüH möglich.
Seit Januar 2012 bezuschussen einige gesetzliche Krankenkassen die Osteopathie – bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne.
Informationen finden Sie ebenfalls unter folgendem Link:  www.osteokompass.de
Die Voraussetzung für eine Bezuschussung der gesetzlichen Krankenkassen sind:
–    eine abgeschlossene osteopathische Ausbildung
–    die  Heilpraktikererlaubnis
–    Mitglied im Berufsverband der Osteopathen ( VOD )
Ich erfülle diese Voraussetzungen.

Die Abrechnung bei  privaten Krankenkassen ist Abhängig von der jeweiligen Vertragsart.
Bitte schauen Sie hierfür in Ihren Vertragsunterlagen nach.
Eine Abrechnung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker ( GebüH ) ist jederzeit möglich.

Behandlungsablauf:

Die Behandlungszeit beträgt ca. 50 min.
In der ersten Behandlung steht ein ausführlicher Befund im Vordergrund, zur Erstellung eines individuellen Behandlungsplans.
Dieser Befund umfasst eine genaue Anamnese – derzeitige Beschwerden – Vorgeschichte- bisherige Therapien, anschließend erfolgt eine ausführliche körperliche Untersuchung und Besprechung des Behandlungplans.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihnen vorliegende Befunde mit, bei Säuglingen- und Kleinkindern bringen Sie bitte das gelbe U-Heft mit.
Erstverschlechterung:
Eine Erstverschlechterung kann in den ersten 2 Tagen nach einer Behandlung auftreten.
Bei Fragen oder Beschwerden setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung.

Grenzen:
Die Osteopathie sieht sich als Ergänzung zur Schulmedizin.
Sie hat da ihre Grenzen, wo die Selbstheilungskräfte des Körpers nicht ausreichen, um den Organismus gesunden zu lassen.

Schwere und akute Krankheiten wie z.B. Verletzungen, Wunden, akute Infektionen, Brüche,Verbrennungen, frische Unfälle gehören in die Hände des Schulmediziners.
Die Osteopathie ist keine Notfallmedizin.

Heilpraktikerin:

Als Heilpraktiker wird in Deutschland bezeichnet, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt- oder Psychologischer Psychotherapeut approbiert zu sein
(§1 Heilpraktikergesetz ).
Die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker bedarf in Deutschland einer staatlichen Erlaubnis.
Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz
Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker/in darf nach einer bestandenen amtsärztlichen Prüfung getragen werden die aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht.

Folgende Fachgebiete sind Gegenstand der amtsärztlichen Prüfung:

– Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie
– Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von  Volksrankheiten, Pathologie des Menschen
– Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
– Techniken zur klinischen Befunderhebung
(Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie: Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion, Funktionsprüfungen)
– Deutung grundlegender Laborwerte
– Injektionstechniken, Blutabnahme, Berufs- und Gesetzeskunde

"Bewegung ist die Seele aller Dinge"

Paul Klee